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BFH, 25.03.1998 - XI R 41/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Pflicht zur vollständig abgefassten Übergabe eines bei der Verkündung noch nicht vollständig abgefassten Uteils vor Ablauf von zwei Wochen an die Geschäftsstelle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil
Auszug aus BFH, 25.03.1998 - XI R 41/97
Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes hat für den Fall der Verkündung des Urteils in der mündlichen Verhandlung oder in einem eigens anberaumten Verkündungstermin das Wort "alsbald" i. S. dieser Vorschrift in seinem Beschluß vom 27. April 1993 GmS-OGB 1/92 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1993, 674, Neue Juristische Wochenschrift 1993, 2603) so ausgelegt, daß Tatbestand und Entscheidungsgründe binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben werden müssen. - BFH, 10.11.1993 - II R 39/91
Frist für Abfassung des vollständigen Urteils bei Zustellung an Verkündungs Statt
Auszug aus BFH, 25.03.1998 - XI R 41/97
Geschieht dies nicht, gilt ein bei der Verkündung noch nicht vollständig abgefaßtes Urteil i. S. des § 138 Nr. 6 der Verwaltungsgerichtsordnung, der § 105 Abs. 4 FGO entspricht, als nicht mit Gründen versehen (vgl. BFH-Urteil vom 10. November 1993 II R 39/91, BFHE 172, 404, BStBl II 1994, 187).
- BFH, 12.06.2001 - XI R 58/99
Unterbrechung einer mündlichen Verhandlung
Diesem Ziel würde es widersprechen, dem klägerischen Begehren entsprechend das Urteil auch dann als nicht mit Gründen versehen zu beurteilen, wenn die Fünf-Monats-Frist um wenige Tage unterschritten wurde (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 464;… vom 13. August 1998 VII R 30/98, BFH/NV 1999, 208; vom 25. März 1998 XI R 41/97, BFH/NV 1998, 1238). - VGH Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 6 S 2368/06
Umlagenerhebung nach dem IHKG
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist die Einhaltung der Festsetzungsfrist Voraussetzung für den Erlass eines Grundlagen-Änderungsbescheids wie für den des Folgebescheids; § 171 Abs. 10 AO 1977 bewirkt insoweit nicht, dass eine zunächst abgelaufene Festsetzungsfrist durch den Erlass eines Grundlagenbescheides im Umfang der von diesem ausgehenden Bindungswirkung wieder in Lauf gesetzt würde (vgl. BFH, Urteil vom 30.11.1999 - XI R 41/97 -, BStBl II 2000, 173).